Wir sind dabei - Fachveranstaltung zum Thema:
„Urbane Sturzfluten – Wassersensible Stadt“
Ein starkes Motto haben die mitteldeutschen DWA-Landesverbände für ihre gemeinsame Veranstaltung in diesem Jahr gewählt.
Wenn wir uns mit den Auswirkungen von extremen Wetterereignissen beschäftigen, muss voran aber auch die Frage gestellt werden: „Wie flächendeckend wird die kommunale Niederschlagswasserbeseitigung in Mitteldeutschland überhaupt nach den Regeln der Technik wahrgenommen?“
Nur dort, wo im Regelzustand schon eine funktionstüchtige Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Grundstücks- und Straßenentwässerung organisiert wird, kann man sich sinnvoll mit dem speziellen Thema „Sturzfluten“ beschäftigen.
Die Mehrzahl der kommunalen Aufgabenträger in Mitteldeutschland haben nämlich keine urbanen Strukturen. Sie sind ländlich geprägt. Und dort wird diese Aufgabe vielerorts bis heute ungenügend oder sogar überhaupt nicht von den Gemeinden wahrgenommen.
Wozu sind aber Städte und Gemeinden eigentlich verpflichtet und zuständig? Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine kommunale Einrichtung zur Niederschlagswasserbeseitigung ins Leben zu rufen und kostendeckend zu betreiben? Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Besuchen Sie uns auf unserem Stand in der Fachausstellung!
Wir beraten Sie gern.
Wir sind dabei - Unter dem Titel...
„Heiße Sommer, trockene Jahre - Herausforderung für die Wasserwirtschaft“
...wollen wir uns den Auswirkungen und Anpassungsmaßnahmen unserer Branche an Wetter- und Klimaveränderungen widmen. Weitere Themen wie Gewässer- und Klimawandel, Wasserwieder-verwendung, Anpassungen an die Gewässerunterhaltung und Niederschlagswasserbewirtschaftung stehen auf der Agenda.
Abfuhr, Transport und Reinigung von Fäkalien und Schlämmen aus Sammelgruben bzw. Kleinkläranlagen sind Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsaufgabe. Egal, ob diese Aufgabe unter Einbeziehung von privaten Entsorgungsfirmen wahrgenommen wird oder durch die öffentliche Hand selbst, muss die Kommune sich ein genaues Bild über die dezentralen Einrichtungen im eigenen Entsorgungsgebiet machen. Wie eine Bestandsaufnahme abläuft, zeigt der folgende Projektbericht.
Zieht ein kommunaler Aufgabenträger in Betracht, die getrennte Abwassergebühr einzuführen, steht er vor zahlreichen Fragestellungen und organisatorischen Aufgaben.
Vormals erfolgte die Gebührenbemessung ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Menge des Abwassers ungefähr der bezogenen Frischwasser-
menge entspricht.
Das bei der Grundstücksentwässerung entsorgte Nieder-schlagswasser spielte dabei keine Rolle. Die Beseitigungskosten für das Niederschlagswasser wurden gleichermaßen nach dem Verbrauch unter den Beziehern/innen von Frischwasser verteilt.
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